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6. Januar 2010 | Recht

Haftung des Hauseigentümers für Geothermieanlage

Die Aussicht auf steigende Energiekosten führt zu einer euphorischen Stimmung für die Nutzung von Erdwärme zu Heizzwecken in Gebäuden. Die Berichterstattung spiegelt dies vielfach wider. Profiteure des Werbefeldzuges pro Geothermie sind naturgemäß Ingenieure, ausführende Unternehmen und Hersteller solcher Anlagen. Dabei wird aber das Haftungsrisiko für Eigentümer dieser Anlagen unterschlagen. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Hellmuth Mohr legt hier seine Rechtsauffassung dar… Mehr zum Thema lesen Sie in der Januar-DW