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22. Januar 2010 | Pressespiegel

Betriebskosten: Was dürfen Vermieter umlegen?

Mittlerweile sind die Nebenkosten zu einer Art „zweiten Miete“ geworden. Das hängt auch damit zusammen, dass viele Abrechnungen nicht korrekt ermittelt werden. Doch was darf der Vermieter überhaupt umlegen? Mieterschützer behaupten, die Hälfte der Nebenkostenabrechnungen sei falsch. Vermietervertreter bestreiten das vehement. Einig sind sich die Experten aber darin, dass Mieter ihre Abrechnungen genau prüfen sollten. Denn die Nebenkosten seien längst zur „Zweiten Miete“ geworden.„Zuallererst sollte geschaut werden, ob der Vermieter überhaupt abrechnen darf”, rät Sylvia Sonnemann vom Mieterschutzverein “Mieter helfen Mietern”. Wenn eine Pauschale, auch Umlage oder Inklusivmiete genannt, vereinbart ist, könne der Mieter die Abrechnung ignorieren… Mehr zum Thema im Kölner Stadtanzeiger