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Dienstag - 24. Januar 2012


Vattenfall muss Fernwärmenetz öffnen

Jedes Wärme erzeugende Unternehmen hat gegenüber Vattenfall Anspruch auf Zugang zum Fernwärmenetz und Durchleitung der erzeugten Wärme an Abnehmer. Das hat jetzt das Bundeskartellamt auf Beschwerde der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Vattenfall festgestellt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte am 9. November 2011 die Vattenfall Europe Wärme AG wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht im Bereich der Fernwärme beim Bundeskartellamt angezeigt. Nach Aussage der Verbraucherzentrale beherrscht Vattenfall den Fernwärmemarkt in Hamburg und Berlin. In Hamburg beträgt Vattenfalls Marktanteil 82 Prozent. Zugang zum eigenen Netz hatte Vattenfall bisher abgelehnt, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg.


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