Erhöhung der Grunderwerbsteuer geht vor allem zulasten junger Familien
Die ständigen Erhöhungen der Grunderwerbsteuer durch die Länder werden vor allem zulasten junger Familien ausgetragen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, welches vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der BSI erstellt wurde.
Denn in der Regel sind es weniger Singles und Paare ohne Kinder als vielmehr junge Familien, die sich für den Erwerb einer Wohnimmobilie entscheiden. „Bereits eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent bei einem Neuerwerbswert in Höhe von 264.000 Euro würde Mehrausgaben von 3.960 Euro auslösen. Dies entspricht im Durchschnitt knapp drei Monatsgehältern“, erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW, anlässlich der Präsentation des Gutachtens auf dem Jahresempfang der BSI in Berlin.
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer berechtigt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. „Allerdings sind dadurch – entgegen der Absicht der Bundesregierung – die Steuersätze stetig gestiegen, da die Bundesländer mittels der Erhöhung der Grunderwerbsteuer die kommunalen Haushalte zu konsolidieren versuchen“, so Gedaschko.
Die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer behindern aber auch Wohnungs- und Immobilienunternehmen in ihrer Handlungsfähigkeit. „So verhindert die Grunderwerbsteuer häufig die Fusion von Wohnungsunternehmen. Auch bei Immobilienübergängen im Zuge von Gemeindegebietsreformen stellt die Grunderwerbsteuer ein wesentliches Hindernis dar“, sagte Gedaschko.
Die BSI fordert daher, niedrige Grunderwerbsteuersätze bei einem gleichzeitigen Verzicht auf Steuerbefreiungen wiedereinzuführen. „Steuersätze von 2 bis 3 Prozent sind vertretbar“, so Gedaschko. Sollte eine Rückkehr zu niedrigen Steuersätzen nicht durchsetzbar sein, plädiert die BSI dafür, bestimmte Ausnahmetatbestände, wie den Ersterwerb eines Eigenheimes von Familien, Fusionen von Wohnungsunternehmen und Immobilienübergänge im Zuge von Gemeindegebietsreformen von der Grunderwerbsteuer freizustellen.
Mehr zum Thema „Die Grunderwerbsteuer als Transaktionshemmnis“ lesen Sie in der DW 3/2012.




