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Montag - 12. Dezember 2011


Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten

WEG § 16 Abs. 3

Die Wohnungseigentümer dürfen nach § 16 Abs. 3 WEG jeden Verteilungsschlüssel wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt (vgl. bereits BGH ZMR 2011, 652). Eines weiteren sachlichen Grundes bedarf es nicht.

BGH, Urteil vom 16.9.2011, V ZR 3/11

 

 


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