Montag - 09. Januar 2012
Ehrverletzende Äußerung; Abmahnung per Beschluss
BGB § 1004
Wird in einer Eigentümerversammlung über eine Abmahnung gegen einen Wohnungseigentümer diskutiert und fallen im Rahmen dieser Diskussion vermeintlich ehrverletzende Äußerungen, so muss der betroffene Wohnungseigentümer den Beschluss über die Abmahnung anfechten. Tut er dies nicht, hat eine Klage auf Unterlassung der Äußerungen kein Rechtsschutzbedürfnis.
AG Wiesbaden, Urteil vom 22.07.2011, 92 C 410/11
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