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Donnerstag - 09. Februar 2012


Kautionsrückzahlungsanspruch; vorgerichtliche Anwaltskosten

BGB §§ 249, 254 Abs. 2, 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 392, 1124 Abs. 2, 1125

1. Zur Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs.

2. Dem gewerblichen Vermieter steht ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten nicht zu, wenn die den berechneten Kosten zugrunde liegende anwaltliche Tätigkeit i. S. des §§ 249, 254 Abs. 2 BGB nicht erforderlich war. Das ist der Fall, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich auf eine schlichte Zahlungsaufforderung beschränkt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2011, I-10 U 118/11


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