Montag - 09. Januar 2012
Kleinreparatur - Ersetzung von Mischbatterien
BGB §§ 307, 535, 536
Die Ersetzung von nicht mehr dicht schließenden Mischbatterien stellt jeweils eine Kleinreparatur dar, für die eine vertraglich vereinbarte Kleinreparaturklausel eingreift.
AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.09.2011, 6 C 184/11
Ist im Wohnraummietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten, sind folgende Beträge angemessen: 110 Euro im Einzelfall; jährlich acht Prozent der Jahresgrundmiete und höchstens 500 Euro.
AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2011, 13 C 670/10
1. AG Köpenick, Urteil vom 09.09.2011, 6 C 184/11
Softlinks




