• Drucken
  • Bookmarken
Montag - 09. Januar 2012


Kleinreparatur - Ersetzung von Mischbatterien

BGB §§ 307, 535, 536

Die Ersetzung von nicht mehr dicht schließenden Mischbatterien stellt jeweils eine Kleinreparatur dar, für die eine vertraglich vereinbarte Kleinreparaturklausel eingreift.

AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.09.2011, 6 C 184/11

Ist im Wohnraummietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten, sind folgende Beträge angemessen: 110 Euro im Einzelfall; jährlich acht Prozent der Jahresgrundmiete und höchstens 500 Euro.

AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2011, 13 C 670/10

1. AG Köpenick, Urteil vom 09.09.2011, 6 C 184/11


Softlinks

Download-Linknummer: