Montag - 09. Januar 2012
Wegfall der Preisbindung; kein Zuschlag für Schönheitsreparaturen
BGB §§ 535, 556, 558; II. BV § 28 Abs. 3
Ein in der Grundmiete einer preisgebundenen Wohnung enthaltener Kostenansatz für Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 II. BV berechtigt einen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichteten Vermieter nicht, nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung die nunmehr als „Marktmiete“ geschuldete Grundmiete über die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete hinaus um einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen zu erhöhen.
BGH, Urteil vom 9.11.2011, VIII ZR 87/11
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