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Donnerstag - 22. September 2011

Baden-Württemberg kündigt Verschärfung des Wärmegesetzes an


Die Bilanz des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg ist durchwachsen. Es schreibt seit dem 1. Januar 2010 eine Quote von zehn Prozent erneuerbaren Energien bei Sanierungsmaßnahmen an Heizungen vor. Ersatzmaßnahmen über Dämmung sind möglich. Der Effekt: 2009 haben viele Wohnungsunternehmen und Hausbesitzer Heizungsanlagen getauscht, 2010 sind die Umsätze der SHK-Unternehmen auch mit erneuerbaren Energien eingebrochen. Der neue Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) hat nun mit der Sanierungspflicht für Büros und einer höheren Erneuerbaren-Quote bei Wohngebäuden eine weitere Verschärfung angekündigt.

Mehr erfahren Sie in der September-Ausgabe der DW.


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